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Medizinische Indikation

Kosten­über­nahme durch
die Kranken­versicherung

Kosten­über­nahme­antrag

Liegt eine medizinische Indikation für eine plastisch-ästhetische Operation vor erstellen wir Fotos und ein Gutachten, die dem Antrag auf Kostenübernahme beigefügt werden. Anhand des vorliegenden Gutachtens muss die jeweilige Krankenkasse in einer so genannten Einzelfallprüfung entscheiden, ob dem geplanten Eingriff eine medizinische Indikation zugrunde liegt.

KASSENERMÄCHTIGUNG

Der Chefarzt der Abteilung Priv.-Doz. Dr. med. Panagiotis Theodorou verfügt gemäß § 31 a Abs. 1 Nr. 1 Ärzte-ZV über eine KV-Ermächtigung (Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein) und darf Patienten behandeln, deren Kosten von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen werden.

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